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bundeswaldgesetznovelle

Regierung noch uneinig

Veröffentlicht am
Das Bundeswirtschaftsministerium sperrt sich gegen kartellrechtliche Änderungen, um wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die badenwürttembergischen Organisations- und Vermarktungsstrukturen im Forst Rechnung zu tragen. Der forstpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Alois Gerig, meint, das Verfahren des Bundeskartellamtes dürfe nicht dazu führen, „dass die Forstämter als Anbieter von Forstdienstleistungen vom Markt verschwinden". Damit Dienstleistungen, die nicht ausschließlich zur Holzvermarktung gehören, weiter von Forstämtern im Kommunal- und Privatwald erbracht werden dürfen, sei das Bundeswaldgesetz zu ändern.
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