2016 und 2017 Neuanpflanzungen bis zu 0,5 Prozent der Fläche
Novelle zum Weingesetz verabschiedet
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Mit der vom Bundeskabinett verabschiedeten Novelle zum Weingesetz wird das ab 1. Januar 2016 geltende EU-Genehmigungssystem für Rebpflanzungen umgesetzt. Ziel dabei ist es, auf ein drohendes Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Herkunftsschutz reagieren zu können. Bundesweit sollen 2016 und 2017 Neuanpflanzungen von bis zu 0,5 Prozent der derzeit bestockten Fläche möglich sein. Die Länder sollen unabhängig davon für bestimmte Anbaugebiete oder Landweingebiete Flächenbegrenzungen festsetzen können. Eine Genehmigung solle nur erteilt werden können, wenn der Antragsteller nachweise, dass er zum Zeitpunkt der Neuanpflanzung über eine landwirtschaftliche Fläche verfüge, die nicht kleiner sei als die Fläche, für die er die...
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