beihilfen-veröffentlichung
Bundestag stimmt zu
- Veröffentlicht am
Der Bundestag stimmte letzte Woche zu, EU-Beihilfen für Bauern wieder im Internet aufzuführen. Danach werden in Deutschland ab 31. Mai auch natürliche Personen mit Namen und Wohnort veröffentlicht. Nur für Kleinerzeuger ist eine Ausnahme vorgesehen. Sofern die Beihilfezahlungen 1250 Euro nicht überschreiten, werden die Begünstigten anonymisiert geführt. Geplant ist zudem die Angabe der Beträge und der Maßnahmen.
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.