Aktuelles Urteil
Unimog steuerfrei
- Veröffentlicht am
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von Unimogs in dem Fall bestätigt, wenn diese als Zugmaschine ausschließlich im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden (Urteil vom 15.10.2014, Az: II R 38/13).
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