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Pflanzenschutzmittel gegen den Drahtwurm im Kartoffelanbau

Goldor Bait 2015 im Notfall zugelassen

Veröffentlicht am
Drahtwurmschäden an Kartoffeln.
Drahtwurmschäden an Kartoffeln.Foto: agrarfoto.com
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Goldor Bait (Wirkstoff: Fipronil) wieder zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln aufgrund der Notfallsituation befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 1. Februar 2015 bis zum 1. Juni 2015 auf Flächen mit Starkbefall nach Warndienstaufruf mit 10 kg/ha beim Legen der Kartoffeln als Bandapplikation in die Pflanzfurche mit sofortiger, vollständiger Überdeckung gestreut werden. Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Anwendung vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Anwendung des Mittels Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 Metern um die Behandlungsflächen befinden. Die Anwendung ist mit einem allgemeinen...
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