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Frage und Antwort zur EU-Agrarpolitik (Teil 1)

Praxisbeispiele zur Junglandwirteförderung

Veröffentlicht am
? 1. Junglandwirtezuschlag: Ich habe den elterlichen Betrieb mit 64 Hektar 2014 übernommen. Im Juli 2015 werde ich 40 Jahre alt. Kann ich für 2015 Junglandwirtezuschlag beantragen? ! Ja. Junglandwirte als alleinige Betriebsleiter müssen für den Zuschlag zwei Bedingungen erfüllen: Der Antragsteller darf im Jahr der ersten Antragsstellung maximal 40 Jahre alt sein und er darf sich noch nicht länger als fünf Jahre als Landwirt niedergelassen haben. Bei Niederlassung des Junglandwirtes vor 2015 ist diese Zeit vom Förderzeitraum abzuziehen. Ein Junglandwirt kann maximal fünf Jahre und maximal bis 90 Hektar einen Junglandwirtezuschlag von ca. 44 Euro pro Hektar erhalten. ? 2. Junglandwirtezuschlag: Als Tochter (27 Jahre) bin ich 2014 zusätzlich...
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