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Ministerium: Vorschneller Umbruch unnötig und kontraproduktiv

Regelungen zu Dauergrünland und Brache

Offenbar gibt es Unklarheiten über die derzeitigen und künftigen Regelungen zum Grünlandschutz. Viele Landwirte befürchten, dass langjährige Ackerfutterflächen oder Brachen dauerhaft den Ackerstatus verlieren und als Dauergrünland eingestuft werden. Deshalb stellen Landwirtschafts- (MLR) und Umweltministerium (UM) hier wesentliche Eckpunkte dar.
Veröffentlicht am
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Vorabentscheidung zur Auslegung der Dauergrünland-Definition als Folge eines Klageverfahrens durch einen Landwirt getroffen. Deshalb werden nach der Fünf-Jahresregelung im Rahmen des Greenings künftig alle Ackerfutterflächen nach fünf Jahren Standzeit (ohne Ansaatjahr) im sechsten Jahr zu „neuem Dauergrünland", unabhängig davon, ob verschiedene Ackerfutterpflanzen mit unterschiedlichen Nutzungscodes nacheinander angebaut wurden und ob zwischendurch eine Bodenbearbeitung stattgefunden hat oder nicht. Neues Dauergrünland Für „neues Dauergrünland" ist die Nutzung im sechsten Jahr und nicht der Jahreswechsel entscheidend. Flächen, auf denen seit 2009 oder früher ununterbrochen Ackerfutterpflanzen...
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