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Bauernverband nimmt in Anhörung Stellung

LBV: Verbandsklage unnötig

Veröffentlicht am
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine in seiner Stellungnahme Mitte Januar 2015 klar abgelehnt. Bekanntlich will die Landesregierung ein Verbandsklagerecht im Tierschutz einrichten. Der LBV hält ein Verbandsklagerecht für unnötig, weil das vorhandene Tierschutzreglement mit qualifizierten Behörden die Einhaltung der bestehenden hohen Tierschutzstandards sichere, die Schaffung einer privaten Kontrollinstanz durch demokratisch nicht legitimierte Organisationen eine Absage an die staatliche Gewaltenteilung sei und dem Land die Gesetzgebungskompetenz hierfür fehle. Erhebliche Probleme sieht der Landesbauernverband beim Datenschutz,...
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