Bewirtschafter kann zum Eigentümer werden
Herrenlose Grundstücke
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Das Eigentum an Grundstücken lässt sich anhand des Grundbuchs ermitteln. Oftmals sind die Eintragungen in Grundbüchern jedoch falsch. Der häufigste Grund dafür ist, dass Personen im Grundbuch stehen, die bereits verstorben oder verschollen sind. Die tatsächlichen Eigentümer, die Erben, wissen in manchen Fällen nichts von ihrem Eigentum und so kommt es, dass Grundstücke über Jahrzehnte von anderen bewirtschaftet werden. Mit derartigen Fällen beschäftigt sich Paragraf 927 BGB, der Folgendes regelt: Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des „Aufgebotsverfahrens" von seinem Recht ausgeschlossen werden. Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist...
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