EU-Schulobst und -milch
Neuregelung
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Mit der gesetzlichen Neuregelung, die das Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung abgelöst hat, wird das Förderprogramm vollständig von der EU finanziert. Für Deutschland stehen voraussichtlich insgesamt knapp 30 Millionen Euro bereit. Mit dem Förderprogramm, das erstmals im Schuljahr 2017/18 zur Anwendung kommt, wird die Verteilung von Obst und Gemüse sowie von Milchprodukten an die betreffenden Schüler unterstützt und durch begleitende pädagogische Maßnahmen verstärkt. Ziel ist es, den Kindern die Landwirtschaft und die Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse näherzubringen und darüber hinaus auch über zusammenhängende Fragen wie gesunde Ernährungsgewohnheiten aufzuklären.
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