Dauergrünland
Schadensersatz
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Ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen als Grünland nutzt, kann zu Schadensersatz gegenüber dem Verpächter verpflichtet sein, wenn die ununterbrochene Nutzung der Flächen zu deren Einstufung als Dauergrünland führt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 28. April 2017 – LwZR 4/16). Der Pächter habe dafür zu sorgen, dass die im Pachtvertrag vorausgesetzten Nutzungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Dazu müsse er die Rechtsentwicklung hinsichtlich Änderungen beobachten, die einen Wertverlust der Flächen nach sich ziehen könnten.
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