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Gemeinsamer Antrag 2017 TERMINE

Verfahren und Fristen für Korrekturen

Der Gemeinsame Antrag 2017 (GA) muss bis zum 15. Mai bei den Landwirtschaftsämtern abgegeben werden. Bei verspäteter Einreichung bis einschließlich 9. Juni erfolgen Kürzungen der Beihilfen, danach wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Änderungen oder Nachmeldungen einzelner Schläge können bis 31.Mai ohne Kürzung der Beihilfen vorgenommen werden.
Veröffentlicht am
Für Korrekturen und Nachmeldungen gibt es weitere Fristen: Ab 1. Juni bis einschließlich 9. Juni sind Nachmeldungen von Schlägen oder von Teilflächen rechtzeitig gemeldeter Schläge mit Kürzungen der Beihilfen für die gesamten betroffenen Schläge verbunden. Nach dem 9. Juni gemeldete Schläge oder Teilflächen von vorhandenen Schlägen werden als verfristet abgelehnt, mit der Folge, dass für diese Teilflächen keine Beihilfe gewährt wird. Antragsteller müssen beachten, dass für jeden Änderungsantrag – sei es für Flächenkorrekturen nach Vorabprüfungen, für Nach- oder Änderungsmeldungen – gleichermaßen gilt, dass dessen rechtswirksamer Eingang bei den unteren Landwirtschaftsbehörden erst dann gegeben ist, wenn der zum Änderungsantrag gehörende...
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