Stoffstrombilanzierung und „rote" Gebiete
Was die neue Düngeverordnung bringt (3)
Im dritten Teil der Beitragsreihe zur neuen Düngeverordnung (DüV) geht es zum einen um Maßnahmen, die in „roten Gebieten" vorgeschrieben sind, also in Gebieten, die stärkere Belastung mit Nitrat im Grund- und/oder Phosphat im Oberflächenwasser zeigen. Darüber hinaus erklärt Dr. Helga Pfleiderer, Ministerium für Ländlichen Raum (MLR), die Gedanken zur Stoffstrombilanzierung.
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Die Düngeverordnung enthält, wie in Teil 1 (BWagrar, Ausgabe 17/2017) dargestellt, das modifizierte und konkretisierte Bündel bewährter Maßnahmen, welche flächendeckend zur Umsetzung der Nitratrichtlinie zur Anwendung kommen. Dies sind insbesondere die Düngebedarfsermittlung, Sperrfristen, Gewässerabstände und weitere anwendungsbezogene Vorgaben. Aufgrund der Kritik der europäischen Kommission an der mangelnden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland ist nun zusätzlich die Ausweisung von sogenannten „roten Gebieten" in der Düngeverordnung vorgesehen. Künftig soll zwischen stärker mit Nitrat im Grundwasser belasteten Gebieten und/oder Gebieten mit durch Phosphat aus der Landwirtschaft eutrophierten Oberflächengewässern (sogenannte...
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