Mit Frontanbaugeräten sicher unterwegs
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Anbaugeräte am Traktor verändern dessen Abmessungen, Gewicht und Fahrverhalten. Das gilt es insbesondere zu beachten, wenn man mit Frontlader, Mähwerk oder einem Bodenbearbeitungsgerät auf öffentlichen Straßen unterwegs ist.
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Der Traktor mit seinen unterschiedlichsten Anbauräumen für Anbaugeräte bleibt eine land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, auch wenn sich durch angebaute Arbeitsgeräte eine Art selbstfahrende Arbeitsmaschine bildet. Dies wird auch zur Bauart in der Fahrzeug-Zulassung Verordnung so wiedergegeben. Im Übrigen gilt entsprechendes Zubehör gemäß dem Merkblatt auch als Anbaugerät, also beispielsweise ein Zusatzgewicht. Geht man von den weiteren Vorschriften aus, dann sind Grenzen bei den Abmessungen und Gewichten je nach eingesetztem Traktor mit Anbaugeräten vorgegeben. Dies haben Fahrer und Halter zu berücksichtigen. Auf dem Feld hat man etwas mehr Spielraum. Allerdings wird die Fahrzeugkombination meistens nur über öffentliche Straßen zum...
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