Experten beantworten Ihre Fragen
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Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@bwagrar.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt „Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten. PferdeweideDarf ich eine Pferdeweide bis auf die Grenze anlegen oder muss mit dem Zaun ein Abstand zum Nachbargrundstück (Wiese/Wohngebiet) eingehalten werden? G. H. in S. Ein Zaun ist rechtstechnisch eine „Tote Einfriedigung" (lebende Einfriedung: z. B. Hecke). Maßgebend ist § 11 des Nachbarrechtsgesetz...
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