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Nachbauerklärung

Im eigenen Interesse

Veröffentlicht am
Aktuell sind die Landwirte aufgefordert, ihre Nachbauerklärungen für das Wirtschaftsjahr 2016/17 auszufüllen und abzugeben. 2015 wurde dazu vom europäischen Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen („Vogel"-Urteil). Dieses Urteil besagt, dass die Landwirte, unabhängig von einem Auskunftsersuchen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die Frist – 30.6. des Wirtschaftsjahres – zur Zahlung der Nachbaugebühr wahren müssen. Wird diese Frist verpasst, kann es für die Landwirte teuer werden, denn es wird die volle Lizenz fällig. Im Falle der Wiederholung kann es bis zur Berechnung der vierfachen Lizenz kommen. → www.bwagrar.de , Webcode 5441458
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