Tierschonendes Veröden von Horn- anlagen beim Kalb
Sicherheit für Mensch und Tier im Stall
Der Rindergesundheitsdienst Aulendorf sowie das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) haben sich die Frage gestellt, wie sich bei der Enthornung Schmerzen und Leiden verringern und Gewebeschäden minimieren lassen. BWagrar hat an einem Workshop teilgenommen und zeigt hier die Vorgehensweise Schritt für Schritt auf.
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Tierwohl gewinnt laufend einen höheren Stellenwert in der gesellschaftlichen Diskussion. Landwirtschaft und Tierhaltung werden immer häufiger kritisch hinterfragt. Ziel muss es daher sein, die Hornanlagen des Kalbes möglichst unter Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden beim zootechnischen Eingriff (Zootechnik = das Tier der Haltung gefügig machen) durchzuführen. Heute ist laut Tierschutzgesetz (TierSchG – 2016) das Veröden der Hornanlage bei Kälbern bis zum 41. Lebenstag erlaubt. Im Zuge der Agrarministerkonferenz 2015 in Bad Homburg wurde der Beschluss gefasst, dass sich alle Bundesländer an die gesteckten Ziele halten sollen und neben der Gabe von Schmerzmitteln auch die Gabe von Sedativa als verpflichtend anzusehen ist. Der...
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