FRAGE UND ANTWORT
Experten antworten
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Frage 31: Muss ich den Gemeinsamen Antrag im kommenden Jahr online stellen? Kann ich ihn gegebenenfalls für mich stellen lassen? S. K. in A. Nach Auskunft des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums (MLR) soll es in der Tat ab 2015 keine Papierversion des Gemeinsamen Antrags mehr geben. Damit wäre nur noch die Möglichkeit einer Online-Beantragung gegeben. Selbstverständlich können Sie jemanden bevollmächtigen, der für Sie den Antrag stellt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie den Antrag in Ihrem Namen stellen, diesen aber von einem Dienstleister wie z. B. dem Landesbauernverband erledigen lassen (LBV). Diesen Service bietet der LBV seinen Mitgliedern flächendeckend im gesamten Verbandsgebiet an. Nähere Informationen finden Sie...
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