Hinweise der Sozialversicherung für Landwirtschaft
In den Ferien Geld verdienen
Wer einen Ferienjob übernimmt, muss folgende versicherungsrechtliche, steuerliche und arbeitsrechtliche Vorschriften beachten.
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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 13 Jahren keine Ferienjobs ausüben. Jugendlichen zwischen 13 und 14 Jahren ist es erlaubt, bis zu zwei Stunden täglich zu arbeiten. Zwischen 15 und 17 Jahren dürfen Ferienjobs bereits acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche ausgeübt werden. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden am Tag und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden. Für unter 18-Jährige gilt generell: Gefährliche Arbeiten sowie Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeiten sind tabu. Mit der Volljährigkeit gelten keine Einschränkungen mehr. Steuern und Versicherungen Auch bei Ferienjobs werden Steuern vom Arbeitslohn fällig. In...
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