Warnweste in jedem Fahrzeug
Jetzt ist es Pflicht
- Veröffentlicht am
Seit dem 1. Juli 2014 ist das Mitführen einer Warnweste für jedes Fahrzeug Pflicht und damit auch für Zugmaschinen der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin. Fehlt die Warnweste bei Verkehrssicherheitskontrollen, droht ein Verwarnungsgeld. Auch wenn der Gesetzgeber in Deutschland nur eine Weste pro Fahrzeug fordert, empfiehlt es sich im Sinne der Sicherheit, für jeden Mitfahrer eine im Fahrzeug zu haben. Denn am Fahrbahnrand stehende Personen werden mit Weste selbst in der Dunkelheit besser und bereits von Weitem wahrgenommen. Auch bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, für die keine Mitführpflicht besteht, empfiehlt es sich, eine Warnweste mitzuführen. Die Warnweste im Fahrzeug muss...
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.