Kein Nachweis für einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz
Sachkunde
- Veröffentlicht am
Ein Sachkundenachweis ist für einfache Hilfstätigkeiten nicht erforderlich, wenn sie unter Verantwortung und Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeübt werden. Das MLR hat eine Liste solcher Hilfstätigkeiten veröffentlicht, für die kein Sachkundenachweis notwendig ist und die im Land als Regelbeispiele gelten. Die Liste ist unter www.bwagrar.de , Webcode: 4421380 abrufbar.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.