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(1) Übersicht über MEPL III, Programme, Programmplanung und finanzielle Gewichtung MEPL in Serie

Neue MEPL-Serie: Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat am 18. Juli den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014–2020 (MEPL III) bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Anlass, Ihnen die 16 Förderprogramme vorzustellen. Zum Auftakt erhalten Sie eine Übersicht über MEPL III, Programmplanung und finanzielle Gewichtung.
Veröffentlicht am
Die Förderprogramme für den ländlichen Raum tragen zum Erhalt und zur Pflege unserer Kulturlandschaft bei.
Die Förderprogramme für den ländlichen Raum tragen zum Erhalt und zur Pflege unserer Kulturlandschaft bei.Foto: Krehl
Zentraler Bestandteil des MEPL III sind 16 Landesförderprogramme, die auf Grundlage der Ausgangssituation und entsprechend landespolitischen Zielsetzungen entwickelt und ausgestaltet wurden (Im Fokus Seite 13). Sie entsprechen den Bestimmungen und Zielen der „Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)". Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission erfüllen sie damit die Voraussetzungen für die Mitfinanzierung durch die Europäische Union. Etliche Förderprogramme wurden bereits in früheren Förderperioden angeboten. Sie wurden für die neue Förderperiode inhaltlich überarbeitet, zum Teil erweitert und an neue...
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