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Investitionsschutz ja – aber nicht auf Staatskosten

Dr. Norbert Häring ist Ökonomie-Korrespondent der Wirtschafts- und Finanzzeitung ‘Handelsblatt’ und Autor populärer Wirtschaftsbücher.
Veröffentlicht am
ist Ökonomie-Korrespondent der Wirtschafts- und Finanzzeitung ‘Handelsblatt’ und Autor populärer Wirtschaftsbücher.
ist Ökonomie-Korrespondent der Wirtschafts- und Finanzzeitung ‘Handelsblatt’ und Autor populärer Wirtschaftsbücher.Interview: Heiner Krehl | Foto: HB
BWagrar: Herr Dr. Häring, Sie warnen beim Freihandelsabkommen der EU mit den USA vor Investitionsschutz auf Kosten der Steuerzahler. Wer soll oder kann wessen Investitionen nach den geplanten Vereinbarungen schützen? Häring : Der Investitionsschutz-Teil sieht ein internationales Schiedsgericht vor, an das sich ausländische Investoren wenden können, wenn Sie sich vom Gastland benachteiligt fühlen. Wer ein Investor ist, ist dabei extrem weit definiert. Es reicht, eine Investition zu planen. Es geht auch keinesfalls nur um teure Sachinvestitionen, die man nicht verlagern kann. Es soll auch im Prinzip jeder Kauf von Wertpapieren des Gastlandes als Investition zählen, die den Gang vor das Schiedsgericht erlaubt. BWagrar: Wie stark sehen Sie...
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