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(MEPL 4) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)

Zulage für Grünland und Kulturlandschaft

Die Landesregierung unterstützt mit der Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete (AZL) weiterhin die Grünlandbewirtschaftung und den Erhalt der Kulturlandschaft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
Veröffentlicht am
MLR
Unsere attraktiven Landschaften mit Obstwiesen, Wäldern und Feldern sind ein Stück Heimat, erstklassige Tourismusziele, Rückzugs- und Erholungsort sowie Biotop für Tiere und Pflanzen. Einige dieser Kulturlandschaften sind allerdings akut bedroht. Ihre Bewirtschaftung lohnt sich oft kaum noch, sodass sie ohne öffentliche Unterstützung verschwinden würden. In Baden-Württemberg sind knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als von der Natur benachteiligte Gebiete eingestuft. Die Ausgleichszulage will die dauerhafte Nutzung der Berg- und benachteiligten Gebiete ermöglichen. Die Ausgleichszulage will einen spürbaren Ausgleich der Kosten- und Ertrags-/Einkommensunterschiede gegenüber nicht benachteiligten Gebieten erreichen. Mit...
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