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Frage 48: Ist das Aufstellen einer Rundbogenhalle an einen bestehenden Betrieb im Außenbereich (Landschaftsschutzgebiet) in der Größe von 100 Quadratmetern und einer Firsthöhe von 4,5 Metern genehmigungsfrei oder nur anzeigepflichtig? M. M. in H. Nach Paragraf 50 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) sind nach dem Anhang Verfahrensfreie Vorhaben nach Nr. 1 c) Gebäude bis zu 100 Quadratmeter Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu fünf Meter verfahrensfrei. Im Einzelfall greift unter Umständen aber auch hier das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. In einem Landschaftsschutzgebiet sind in der Regel Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Zwar gibt es...
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