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Stallbesitzer ist für Zustand der Boxen verantwortlich

Landwirt haftet für Verletzungen

Verletzt sich ein Pferd eines Einstellers aufgrund baulicher Mängel der Pferdebox so schwer, dass es eingeschläfert werden muss, ist der Stallbesitzer zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 15. Februar 2013 (AZ: 15 U 138/12) klargestellt.
Veröffentlicht am
In dem Fall hatte sich ein dreijähriger Wallach, als er in seiner Box stieg, einen Vorderfuß so unglücklich in der Tür eingeklemmt, dass das rechte Vorderbein brach und das Tier eingeschläfert werden musste. Der Pferdebesitzer forderte daraufhin vom Landwirt als Betreiber des Pensionsstalls nach Paragraf 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit §§ 535 ff. BGB Schadensersatz. Als Begründung führte er aus, die Box sei von Beginn an nicht pferdesicher gewesen, weil durch einen nach oben offenen, neun Zentimeter breiten Spalt zwischen Tor und Torpfeiler die Gefahr des „Einfädelns" eines Hufes bestanden habe. Der Landwirt verteidigte sich, das Pferd habe die Unart des extremen Steigens aufgewiesen, der Spalt habe sich immerhin auf...
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