Vom Antrag bis zur Bewilligung
Anspruch auf Reha
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Jeder hat Anspruch auf eine Reha, wenn sie zum Beispiel nach einer Krankheit notwendig ist, um langfristigen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Doch häufig werden Patienten nur unzureichend über ihre Möglichkeiten und Recht aufgeklärt oder sie scheitern am Papierkrieg, hat die Verbraucherzentrale festgestellt. Sie hat darum den neuen Ratgeber „Ihr Recht auf Reha" aufgelegt. Das Buch klärt unter anderem auf, welcher Leistungsträger von der Krankenkasse bis zur Rentenversicherung in welchem Fall zuständig ist. Weiter erfahren Leser, welche Punkte sie bei einem Antrag bedenken müssen und wie sie sich bei einem Widerspruch verhalten. →„Ihr Recht auf Reha", Preis 9,90 Euro plus Versand, Bestellung unter www.vz-bw.de/ratgeber
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