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Ställe müssen über Rettungseinrichtungen für Tiere verfügen

Neue Landesbauordnung beschlossen

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 5. November 2014 das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Gebäude zur Haltung von Tieren müssen künftig über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen.
Veröffentlicht am
Die konkreten Maßnahmen aufgrund dieser Vorschrift sollen nach den Anforderungen des jeweiligen Einzelfalls festgesetzt werden. Um die einheitliche Handhabung der Behörden sicherzustellen, ist beabsichtigt, noch Hinweise zu erlassen, welche die Besonderheiten verschiedener Tierhaltungen berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird der Landesbauernverband (LBV) insbesondere nochmals die Frage der Abstände von Brandschutzwänden thematisieren. In Paragraf 15 ist ein neuer Absatz 8 angefügt: „Gebäude zur Haltung von Tieren müssen über angemessene Einrichtungen zur Rettung der Tiere im Brandfall verfügen." Der LBV fordert: Gerade „angemessene" Einrichtungen müssen sowohl technisch machbar als auch wirtschaftlich vertretbar sein. Deshalb muss...
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