Neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
Allergen-Hinweise sind auch bei loser Ware Pflicht
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Ab dem 13. Dezember gelten europaweit neue Regeln zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schafft mehr Klarheit bei der Herkunft von Lebensmitteln, bei Nährwerten, Allergenen oder Imitaten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bleibt die Verordnung jedoch in vielen Punkten hinter den Erwartungen zurück. Einige Änderungen brächten immerhin mehr Klarheit auf die Verpackung. Die wichtigsten Änderungen: Allergene . Die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe, wie glutenhaltiges Getreide, Eier, Fisch, Krebstiere, Weichtiere, Soja, Erdnüsse, Milch, Mandeln, Pistazien, Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen und Produkte daraus müssen künftig in der Zutatenliste verpackter...
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