Höchste Zeit für Mitteilungen über Antibiotikabehandlungen
Schluss-Spurt für Mäster
Am 14. Januar 2015 endet die Frist für die Mitteilung von Antibiotikaanwendungen im zweiten Halbjahr 2014.
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Der erste Erfassungszeitraum über Antibiotikabehandlungen endet mit Ablauf des Monats Dezember. Die Mitteilungen beziehen sich auf das zweite Kalenderhalbjahr 2014 – vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2014. Spätestens bis zum 14. Januar 2015 müssen dann Tierhalter von Rindern, Schweinen, Puten und Hühnern, die zur Mast bestimmt sind, Mitteilungen über Antibiotikagaben und Tierbewegungen machen. Die Mitteilungspflicht gilt für Betriebe, die im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 20 Mastkälber ab dem Absetzen vom Muttertier bis zum Alter von acht Monaten, 20 Mastrinder ab einem Alter von 8 Monaten, 250 Ferkel ab dem Absetzen vom Muttertier bis einschließlich 30 Kilogramm, 250 Mastschweine über 30 Kilo, 1000 Mastputen oder 10.000...
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