Bundestag beschließt EEG- Änderungsgesetz
Mehr Rechtssicherheit für Biogas im EEG
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Der Bundestag hat zwei wichtige Klarstellungen zu Biogas im Erneuerbare Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) beschlossen. Diese betreffen zum einen die Definition der sogenannten Bemessungsleistung bei Biogasanlagen des EEG 2009, die zur Berechnung der Vergütungshöhe herangezogen wird: Die Bemessungsleistung wird weiterhin nach der eingespeisten Leistung berechnet und nicht nach der erzeugten Leistung, wie im EEG 2014 vorgesehen. Durch den dort höheren Wert war befürchtet worden, dass viele Anlagen in eine höhere Vergütungsklasse rutschen könnten und dadurch die Einspeisevergütung sinke. Zum anderen ging es um die Bereinigung eines Verweisfehlers bei Biogasanlagen des EEG 2012. Diese sind nun auch weiterhin von der Wärmenutzungspflicht...
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