Zur Anerkennung von Kalamitätsnutzungen
Sturmholz und Steuern
Kalamitätsnutzungen und Kalamitätsfolgehiebe können steuerlich anerkannt werden. In einer Pressemitteilung des Forstamtes Ravensburg informiert Rolf Steinle von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe über die wesentlichen Sachverhalte.
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In der Nacht vom 21. auf 22. Oktober stürmte Ex-Hurrikan Gonzalo über das Land und hinterließ in zahlreichen Waldungen seine Spuren mit Bruch und Wurf. Vielerorts sind die Aufarbeitungen noch immer im Gange. Waldeigentümer, die ihre Schäden umgehend nach deren Bekanntwerden mittels des speziellen Vordruckes ESt 34b-Mitteilung (Voranmeldung) direkt beim Forstsachverständigen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (Rolf Steinle, Moltkestr. 50, 76133 Karlsruhe) angemeldet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen für die Einnahmen aus dem Verkauf dieses Sturmholzes geringere Steuersätze erhalten. Keine Begünstigungen gibt es für ausschließlich verstreut in einem oder mehreren Waldbeständen angefallene Einzelwürfe. Es müssen schon...
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