Neue Bestimmungen ab 2015
Energiesparen wird noch mehr Pflicht
Energie das bedeutet zum Jahresbeginn 2015 zunächst einmal eine Vielzahl geänderter Bestimmungen. Hier ein Überblick, zusammengestellt von der Verbraucherzentrale.
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Viele Öl- und Gasstandardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Ausgetauscht werden müssen allerdings nur Konstanttemperaturkessel üblicher Größe, jedoch nicht Brennwert- oder Niedertemperaturkessel mit einem höheren Wirkungsgrad. Auskunft über den Kesseltyp gibt die Bedienungsanleitung der Heizungsanlage oder der Kaminfeger. Ab September 2015 müssen erstmals Heizungen und Warmwasserbereiter im Handel ein Effizienzlabel tragen und Mindestanforderungen in Sachen Energieverbrauch erfüllen. Wärmepumpen müssen außerdem noch Grenzen für die Geräuschentwicklung einhalten....
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