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Was wir meinen

Bauern verdienen mehr Anerkennung

Veröffentlicht am
Foto: BWagrar
Die Regeln zur Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind in Teilen verfassungswidrig. Dieses Urteil hat am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht gesprochen. Massive Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen gegen das Grundgesetz. Die obersten Richter tragen dem Gesetzgeber auf, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen. Das ist eine ‚schöne Bescherung‘ zu Weihnachten. Manche zeigen sich vom Urteil geschockt, andere sind erleichtert. Landwirtschaftliche Betriebe dürfen jedenfalls bei der Neuregelung nicht zusätzlich belastet werden. Die Karlsruher Richter räumen dem Gesetzgeber den Spielraum ein, kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung deren Existenz und Arbeitsplatzerhaltung steuerlich zu begünstigen. Doch...
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