Am 31. Dezember endet Übergangsfrist
Rauchmelder schon montiert?
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Ab dem 1. Januar 2015 müssen alle Schlafzimmer in Baden-Württemberg mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Seit der Ergänzung der Landesbauordnung um eine Einbaupflicht von Rauchwarnmelder im Juli 2013 galt für bestehende Wohnungen und Häuser eine Frist zur Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2014. Ab Jahreswechsel schreibt die Landesbauordnung den Einbau verpflichtend in allen Räumen vor, „in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie in den Rettungswegen zu diesen Räumen innerhalb der Wohneinheit". Weiter müssen die Rauchmelder so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Einbaupflicht hat der Eigentümer der Wohnung. Personen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, verhalten sich...
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