Bundesnetzagentur
Ausschreibung für Biomasse
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Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eingeleitet. Bis zum 1. September können Gebote eingereicht werden. Teilnahmevoraussetzung ist die behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Anlagenregister bis zum 11. August 2017. Die Zuschlagswerte dieser Runde werden im Gebotspreisverfahren ermittelt. Dafür ist das abgegebene Gebot entscheidend. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Das Ausschreibungsvolumen beträgt laut Bundesnetzagentur 150 MW, der Höchstwert für Neuanlagen liegt bei 14,88 ct/kWh. Bestandsanlagen können sich mit ihrer Teilnahme um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche...
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