Künftig zulassungsfrei
Keine Kfz-Steuer für selbstfahrende Futtermischwagen
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Selbstfahrende Futtermischwagen sind nach der 2. Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, welche der Bundesrat am 7. Juli 2017 beschlossen hat, in Zukunft zulassungsfrei und damit nicht mehr kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Mit der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Neuregelung wird das in der Praxis seit längerem herrschende Unverständnis über die Kfz-Besteuerung von selbstfahrenden Futtermischwagen endlich wieder beseitigt. In der bisher geltenden Gesetzesregelung wurden die selbstfahrenden Futtermischwagen nur aufgrund ihrer Eingruppierung bauartbedingt mit einer Kfz-Steuer belegt. Dies war umso mehr ein Ärgernis, als die Kfz-Steuer in der Vergangenheit für...
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