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Es gelten neue Auflagen für das Insektizid

Zulassung Nexide

Veröffentlicht am
Foto: BVL
Nexide (Wirkstoff: gamma-Cyhalothrin) ist erneut langfristig zugelassen. Die Kennzeichnung B1 hinsichtlich der Wirkung auf Bienen in Tankmischung mit Azolfungiziden wurde aufgehoben. Das Mittel kann jetzt in dieser Tankmischung auch nach dem Bienenflug bis 23 Uhr (B2) in blühenden Beständen eingesetzt werden. Die Hangauflage (Anwendungsbestimmung) NW701 für Getreide und NW705 für Raps wurde aufgehoben. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgender neuer Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % – 20 m (bisher 15 m).
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