Neue Frist für Umsetzung
Güterkraftverkehr
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Nachdem die neue Rechtsauslegung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unter Lohnunternehmen und Landwirten mit ähnlichen Dienstleistungen zu viel Unmut und Verdruss in der Praxis geführt hat, sah sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zum Handeln veranlasst. Der Bundesminister sieht die Belange als berechtigt an und erweitert die Frist zur Erlangung der Erlaubnispflicht nach GüKG, soweit erforderlich, um ein Jahr. Während dieser Zeit der Fristverlängerung soll „eine Regelung erarbeitet werden", die land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Anwendung der Vorschriften des GüKG „ausnimmt". Deutscher Bauernverband (DBV),...
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