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Düngung neu

Veröffentlicht am
Die neue Düngeverordnung vom 2. Juni und die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 1 August haben Auswirkungen auf Cross-Compliance und werden bei den Kontrollen überprüft. Die Düngeverordnung verlangt, dass Düngebedarf und Nährstoffgehalt der Düngemittel vor dem Aufbringen wesentlicher Nährstoffmengen ermittelt und aufgezeichnet werden. Die Regelungen zu Sperrzeiten und Mindestlagerkapazitäten wurden überarbeitet. Auch für Gärreste, Festmist und Kompost sind Mindestlagerkapazitäten vorzuhalten. Gärrückstände werden auf die maximal zulässige Grenze von 170 kg Stickstoff je Hektar für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel angerechnet. Darüber hinaus gelten höhere Anforderungen für...
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