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Ohne Bundesverordnung eigene Vorschriften der Länder

Kein Einvernehmen zur Stoffstrombilanz

Veröffentlicht am
Die Einführung der zum 1. Januar 2018 im Düngegesetz vorgeschriebenen Stoffstrombilanz könnte zur Hängepartie werden. Der Agrarausschuss des Bundesrates empfiehlt Änderungen, die für das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Verkündungshindernis darstellen. Sollte die Rechtsverordnung nicht rechtzeitig zustande kommen, müssten die Länder eigene Vorschriften erlassen, um Details zur betrieblichen Stoffstrombilanz zu regeln. Damit droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen im Bundesgebiet. Seine Zustimmung zur Verordnung macht der Ausschuss von einer Reihe von Änderungen abhängig. Die gehen zum Teil über den Rahmen hinaus, den eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs mit dem...
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