Zukünftige Forstorganisation in Baden-Württemberg
FAZIT
Karten werden neu gemischt
In Baden-Württemberg kommt es zu einer grundlegenden Neuorganisation der Forstverwaltung. Grund dafür sind das laufende Kartellverfahren, die Änderung des Bundeswaldgesetzes und die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald zum 1. Juli 2019.
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Die Eckpunkte für die neue Forstorganisation liegen vor und der Ministerrat hat am 18. Juli 2017 diesen Eckpunkten zugestimmt. Mit dem Umsetzungsprojekt wird im September 2017 begonnen, hierbei sind noch viele, wichtige Details zu klären. Klar ist aber, das bisherige Einheitsforstamt baden-württembergischer Prägung an den Landratsämtern zerfällt in drei Teile. Die neue Forstorganisation steht zum 1. Juli 2019. Die Aufgaben werden neu verteilt. Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald Die Bewirtschaftung des Staatswaldes wird vollständig einer neu zu gründenden Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übertragen. Die AöR liegt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und ist organisatorisch eigenständig in eine...
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