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FAKT-Änderungsmöglichkeiten

Verbot von Pflanzenschutzmitteln aus ÖVF

Veröffentlicht am
Viele Betriebe haben im FAKT-Förderprogramm die Maßnahme „Fruchtartendiversifizierung" (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) gewählt. Der dort erforderliche, mindestens 10-prozentige Anteil an Leguminosen, konnte bislang als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zur Erfüllung der Greeninganforderungen angerechnet werden. Durch das auf EU-Ebene gegen den massiven Widerstand des Bauernverbandes beschlossene Pflanzenschutzmittelverbot ist diese Anrechnung in Zukunft nicht mehr möglich. Der Landesbauernverband hat danach eine Lösung für die betroffenen Betriebe gefordert. Das MLR hat auf eine Anfrage diese Woche die Antwort der Kommission erhalten. Den an FAKT-Maßnahmen teilnehmenden Betrieben werden nun folgende Alternativen zur Erbringung von ÖVF...
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