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Pflanzenschutzmittelverbot auf ökologischen Vorrangflächen

Brachebegrünung statt Leguminosen

Durch das auf EU-Ebene beschlossene Pflanzenschutzmittelverbot auf allen ÖVF ist für viele Betriebe die Anrechnung ihrer Leguminosenflächen beim Greening in Zukunft nicht mehr praktikabel. Das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) informiert über Anpassungsmöglichkeiten bei FAKT-Maßnahmen in 2018.
Veröffentlicht am
Viele Betriebe sind eine fünfjährige Verpflichtung für die FAKT- Maßnahme A1 „Fruchtartendiversifizierung (mindestens fünfgliedrige Fruchtfolge)" eingegangen. Dies ist oft darauf zurückzuführen, dass die dort beantragten Flächen mit Leguminosen häufig auch als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) zur Erfüllung der Greening-Anforderungen für die Direktzahlungen dienen können. (siehe auch BWagrar 38/2017, S. 13) Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2017 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1155 verabschiedet und Ende Juni 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neuen Regelungen zum Greening sollen ab dem 1. Januar 2018 gelten. Demnach gilt auf ÖVF mit Leguminosenanbau als Hauptfrucht ein Pflanzenschutzmittelverbot von der Aussaat bis nach...
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