Aussaat von Saatgut mit Mikronährstoffen
Klar geregelt
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In unserer BWagrar-Ausgabe 39 haben wir Sie über den Einsatz von Saatgut, das mit Mikronährstoffen gebeizt ist, informiert. Für Baden-Württemberg gibt es zu der pauschalen, bundesweiten Aussage des Bundesverbands der VO-Firmen über die Erlaubnis des so gebeizten Saatguts eine klare Regelung: Laut dem LTZ-Merkblatt „Information zur neuen Düngeverordnung – Anwendung N-haltiger Spurennährstoff-Beizen und/oder -Blattdünger" werden N-haltige Spurennährstoff-Beizen und/oder -Blattdünger bis zu einer Gesamtzufuhr von 5 kg N/ha toleriert. →Das Merkblatt sowie weitere Informationen zu Sperrfristen im Herbst und Ausnahmeregelungen finden Sie auf www.bwagrar.de unter dem Webcode 5558314.
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