Langholztransporte
Neue Regeln
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Auch nach der Begrenzung der Stammlänge bei Langholztransporten können in Baden-Württemberg Transporte mit Überlänge durchgeführt werden. Die zulässige Gesamtlänge für Fahrzeug und Ladung wird jedoch von 27 auf 25 Meter reduziert; Ausnahmen sind möglich. Künftig werden bestimmte Strecken für Fahrzeuge mit bis zu 30 Metern Länge freigegeben. Eine Erlaubnis für einzelne Fahrten muss auf diesen Straßen nicht eingeholt werden. Die bisherigen Regelungen bleiben übergangsweise noch bis Jahresende gültig.
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