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Zulassung widerrufen

Vorsicht bei Einsatz von Iprodion

Veröffentlicht am
Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für den Wirkstoff Iprodion (Rovral WG und andere) nicht erneuert. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb spätestens am 5. März 2018 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Iprodion enthalten, widerrufen. Sie können eine Aufbrauchfrist einräumen. Diese muss spätestens am 5. Juni 2018 enden. Mit dem Widerruf ist auch mit Iprodion behandeltes Saatgut in allen EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verkehrsfähig. Eine Aussaat des behandelten Saatguts ist nach dem 5. März 2018 nicht mehr zulässig. Aufgrund des Widerrufs werden die EU-weit geltenden Rückstandshöchstmengen für Iprodion voraussichtlich Ende Oktober diesen Jahres auf die Bestimmungsgrenze (0,01 mg/kg) herabgesetzt. Deshalb sollten...
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