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Neue Anwendungsbestimmung

Limit über drei Jahre

Veröffentlicht am
Das BVL setzt in Einzelfällen Anwendungsbestimmungen fest, die jahresübergreifend die Anwendungshäufigkeit und die maximal ausgebrachte Wirkstoffmenge beschränken. Der Hintergrund für diese Beschränkung ist häufig der Schutz des Grundwassers. Beispiele: Mit Prosulfuron-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 20 g Prosulfuron/ha durchgeführt werden. Innerhalb von drei Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 12,5 g Imazamox pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. Der Dreijahreszeitraum beginnt nicht erst mit dem Wirksamwerden der neu erteilten...
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