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Änderungen bei einzelne Förder- und Ausgleichsmaßnahmen

Die wichtigsten Neuerungen beim GA 2018

Mit der Freischaltung von FIONA am 6. März 2018 startete die Antragssaison für den Gemeinsamen Antrag (GA) 2018. Vom Landwirtschaftsministerium erhalten Sie Informationen zu den wichtigsten Neuerungen im Antragsjahr 2018. Bitte beachten Sie ergänzend das mit den Antragsunterlagen verschickte Hinweisblatt.
Veröffentlicht am
Silvia Ruess
In der Antragssoftware FIONA werden vorerst die Abfragen zum „Aktiven Betriebsinhaber" beibehalten. Auf der Basis geänderten EU-Rechts soll bis Ende März 2018 eine Verordnung auf Bundesebene erlassen werden, aufgrund der ab dem Antragsjahr 2018 auf das bisherige Ausschlusskriterium „Negativliste" (spezifisch definierter Personenkreis) verzichtet werden kann. Sobald die neue Regelung in Kraft ist, wird die Antragssoftware entsprechend angepasst. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt FIONA-Anträge mit entsprechenden Angaben bereits abgeschlossen sein, werden die dann nicht mehr benötigten Angaben zum „Aktiven Betriebsinhaber" im weiteren Bearbeitungsverfahren nicht beachtet. Junglandwirteprämie Um die Junglandwirteprämie beantragen zu können,...
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