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Im Fokus: hohe Überschüsse an Stickstoff reduzieren ZUM THEMA

Stoffstrombilanzierung – so liegen Sie richtig

Dr. Helga Pfleiderer vom Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart stellt im folgenden Beitrag die Hintergründe zur Stoffstrombilanzierung dar und beantwortet die wichtigsten Fragen: Welche Betriebe sind von der Bilanzierung betroffen? Was muss bilanziert werden? Welche Aufzeichnungen sind notwendig und welche Hilfen gibt es dazu?
Veröffentlicht am
Entscheidungsbäume des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) erleichtern den Überblick – ob Sie eine Stoffstrombilanz erstellen oder einen Nährstoffvergleich durchführen müssen.
Entscheidungsbäume des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) erleichtern den Überblick – ob Sie eine Stoffstrombilanz erstellen oder einen Nährstoffvergleich durchführen müssen.Grafiken: LTZ
Als letzter Baustein des sogenannten Düngepakets ist am 1. Januar 2018 die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft getreten. Mit vollem Namen nennt sich die Verordnung vom 14. Dezember 2017 „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen". Warum müssen jetzt bestimmte Betriebe zusätzlich zum Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung eine Stoffstrombilanzerstellen, die letztlich nichts anderes als eine Hoftorbilanz ist und unter diesem Begriff auch besser bekannt ist? Die Zahlen sprechen für sich. Stickstoff (N)ist nicht nur einer der wichtigsten Faktoren für das Pflanzenwachstum, sondern er ist auch für nicht unerhebliche Belastungen der Umwelt verantwortlich. Der Stickstoffüberschuss der deutschen...
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